Bei den Staats- und Gemeindesteuern betragen die Versicherungsabzüge für Verheiratete maximal Fr. 7'000 und für die übrigen Steuerpflichtigen maximal Fr. 3'500. Zusätzlich können pro Kind, für das Ihnen ein Kinderabzug zusteht, maximal Fr. 1'000 abgezogen werden. Bei der Steuerberechnung wurde jeweils vom Maximalabzug (und ohne Berücksichtigung allfüllig erhaltener Prämienverbilligungen) ausgegangen.
Versicherungsabzug direkte Bundessteuer
Ab der Steuerperiode 2013 belaufen sich beim Bund die Versicherungsabzüge für Verheiratete auf maximal Fr. 3'600 (Fr. 3'500 bis 2023) und für die übrigen Steuerpflichtigen auf maximal Fr. 1'800. (Fr. 1'700 bis 2023)
Zusätzlich können pro Kind, für das Ihnen ein Kinderabzug zusteht, maximal Fr. 700 abgezogen werden.