Steuerfüsse
Aufgrund der örtlichen Überlagerung von Politischen, Schul- und Kirchgemeinden können im Steuerkalkulator nicht alle Steuerfüsse berücksichtigt werden.

Für die Berechnung der geschuldeten Einkommens- und Vermögenssteuer werden im Steuerkalkulator daher für jede Politische Gemeinde jene Steuerfüsse eingesetzt, welche für die grösste Anzahl von Steuerpflichtigen gelten.

Steuerausscheidung
Allfällige Steuerausscheidungen können im Steuerkalkulator nur beschränkt berücksichtigt werden. Sie haben einerseits die Möglichkeit auf der Eingabemaske ein im Kanton steuerbares Einkommen und Vermögen sowie ein gesamtes (weltweites) Einkommen und Vermögen zu erfassen.

Andererseits können Sie im Dialog "Bestimmung von Einkommen und Vermögen" einzelne Einkommens- und Vermögensbestandteile jeweils in der Kolonne "Schweiz und Ausland" gesamthaft und in der Kolonne "Kanton" nur die dem Kanton Thurgau zugeteilten Bestandteile zu erfassen. Allfällige für die Zuteilung erforderliche Berechnungen (z.B. Aktivenverhältnis für Zuteilung Schulden und Schuldzinsen) müssen durch Sie erfolgen, was entsprechende Kenntnisse der Zuteilungsregeln bei Steuerausscheidungen voraussetzt.

Bei der direkten Bundessteuer kann eine allfällige Steuerausscheidung mit dem Ausland nur mittels Eingabe der steuerbaren und satzbestimmenden Gesamtfaktoren in der Eingabemaske erfasst werden. Eine Zuteilung über den Dialog "Bestimmung von Einkommen und Vermögen" ist nicht möglich.

Fenster schliessen