Hinweis
Der Quellensteuersatz wird aufgrund des Bruttolohnes pro Monat bestimmt. Ist der Bruttolohn wegen Auszahlung von Überstunden, Spesen, 13. Monatslohn oder anderen Vergütungen unregelmässig, ergeben sich Abweichungen des Quellensteuersatzes (Progression). Der abweichende Bruttolohn ist daher separat zu berechnen.
Eingabebeispiel: |
Fr. 5'000
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Bruttomonatsgehalt für 11 Monate |
Fr. 10'000
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Bruttomonatsgehalt inkl. 13. Gehalt für 1 Monat |