Hinweis

Der Quellensteuersatz wird aufgrund des Bruttolohnes pro Monat bestimmt. Ist der Bruttolohn wegen Auszahlung von Überstunden, Spesen, 13. Monatslohn oder anderen Vergütungen unregelmässig, ergeben sich Abweichungen des Quellensteuersatzes (Progression). Der abweichende Bruttolohn ist daher separat zu berechnen.

Eingabebeispiel:
Fr. 5'000
Bruttomonatsgehalt für 11 Monate
Fr. 10'000
Bruttomonatsgehalt inkl. 13. Gehalt für 1 Monat

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