Qualifizierende Beteiligungen im Privatvermögen

Als qualifizierend gilt eine Beteiligung, wenn sie mindestens 10% des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beträgt. Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile aus Aktien, GmbH-Anteilen, Genossenschaftsanteilen und Partipzipationsscheinen einschliesslich Gratisaktien, Gratisnennwerterhöhungen u. dgl., werden bei den Staats- und Gemeindesteuern und bei der direkten Bundessteuer nur zu einem im Gesetz festgelegten reduzierten Satz besteuert, wenn es sich um qualifizierende Beteiligungen handelt.
Erfassen Sie unter dieser Position nur Beträge, sofern Sie die Teilbesteuerung nicht bereits in den steuerbaren Einkünften berücksichtigt haben.
Fenster schliessen